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Stipendium für das Studium an deiner Heimatuniversität

Land Vorarlberg - Otto-Ender-Stipendium

Land Vorarlberg

Auf einen Blick

Institution

Land Vorarlberg

Programm

Otto-Ender-Stipendium

Zuletzt geprüft: 2. November 2026

Über dieses Stipendium

Leistung

Sie erhalten bis zu 2.500 Euro pro Studienjahr, wenn Sie am Studienort einen Zweitwohnsitz benötigen oder finanziell unabhängig sind. Wenn Sie dort ohne Zweitwohnsitz studieren, erhalten Sie bis zu 1.250 Euro pro Studienjahr. Jede Förderung gilt für ein Studienjahr, und Sie können sich für das folgende Jahr erneut bewerben. Die Förderung wird vom österreichischen Bundesland Vorarlberg gezahlt. Ihre derzeitige offizielle Bezeichnung lautet „Vorarlberger Landesbeihilfe für Studierende“. Früher wurde sie von der Dr.-Otto-Ender-Studienstiftung gezahlt.

Voraussetzungen

  • Erststudium: Sie sind regulärer Studierender im Erststudium, unabhängig vom Studiengang. Zweitstudiengänge, Weiterbildungskurse, Hochschulkurse und schulische Programme werden nicht gefördert.
  • Studienort: Sie können jedes Fach an jeder Universität oder Fachhochschule in Österreich oder im Ausland studieren.
  • Staatsangehörigkeit: Sie sind Staatsangehöriger Österreichs oder eines anderen EU- oder EWR-Landes.
  • Wohnsitz in Vorarlberg: Zum Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie seit mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren Ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz in Vorarlberg.
  • Finanzielle Bedürftigkeit: Ihre Familie verfügt über ein geringes Einkommen, und Sie können dies nachweisen.
  • Staatliche Studienbeihilfe: Sie haben keinen Anspruch auf die österreichische Studienbeihilfe.
  • Studienzeit: Sie werden die Mindeststudiendauer Ihres Studiengangs plus ein zusätzliches Semester einhalten.
  • Alter: Sie haben Ihr Studium vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen.

So bewerben Sie sich

Bewerben Sie sich über das Online-Formular auf der Website des Landes Vorarlberg. Es gibt keine feste Bewerbungsfrist: Sie können sich jederzeit während des laufenden Studienjahres bewerben. Es findet kein Vorstellungsgespräch statt. Das Land prüft Ihren Antrag anhand der Kriterien.

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