Universität Wien (Wien/Österreich) - Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Universität Wien (Wien/Österreich)
Auf einen Blick
Institution
Universität Wien (Wien/Österreich)
Programm
Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Zuletzt geprüft: 8. Oktober 2026
Über dieses Stipendium
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine einmalige Zahlung von bis zu 1.000 EUR als Zuschuss zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die Ihnen während Ihres Studiums aufgrund einer Behinderung entstehen. Dieser Betrag kann zur Deckung der höheren Kosten für die Suche nach einer geeigneten Unterkunft oder für andere Unterstützungsleistungen verwendet werden, die Sie während Ihres Studiums möglicherweise benötigen. Die Mittel stammen von privaten Stiftungen und werden von der Universität Wien ausgezahlt. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, nicht um eine monatliche Beihilfe, und pro Vergaberunde wird nur eine begrenzte Anzahl von Förderungen vergeben.
Wer kann sich bewerben
- Universität: Sie sind als Vollzeitstudent*in an der Universität Wien immatrikuliert.
- Behinderung: Sie besitzen einen gültigen österreichischen Behindertenausweis, aus dem ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent hervorgeht.
- Studienfortschritt: Sie haben im Kalenderjahr mindestens 16 ECTS-Punkte in dem Studiengang erworben, für den Sie sich bewerben. Punkte aus bedingten Anforderungen und „Pass/Fail“-Ergebnisse werden nicht angerechnet.
- Studienfach: Interessierte sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben.
- Staatsangehörigkeit: Bewerber aller Nationalitäten können sich bewerben.
- Finanzielle Bedürftigkeit: Obwohl eine finanzielle Notlage zu Ihren Gunsten gewertet wird, ist sie nur ein Faktor bei der Bewertung und keine zwingende Voraussetzung.
So bewerben Sie sich
Bewerbungen sind per E-Mail an das Büro des Studiendirektors einzureichen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Behindertenausweises. Bewerbungsschluss ist der 21. Mai. Ein Auswahlausschuss unter dem Vorsitz des Prorektors für akademische Angelegenheiten und Lehre erstellt eine Rangliste der Bewerber auf der Grundlage ihrer akademischen Leistungen, des Grades ihrer Behinderung und ihrer finanziellen Bedürftigkeit.
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