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Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Wien/Österreich) - Stipendium unterstützen

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Wien/Österreich)

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30.10

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Institution

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Wien/Österreich)

Programm

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Offizielle Website
mdw.ac.at/stdir/stipendien

Zuletzt geprüft: 8. Oktober 2026

Über dieses Stipendium

Förderungsstipendium der mdw

Sie erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 750 EUR bis 3.600 EUR pro Studienjahr zur Finanzierung eines konkreten wissenschaftlichen oder künstlerischen Projekts. Der Betrag wird nach Bewilligung Ihres Antrags als Pauschale ausgezahlt. Er dient zur Deckung der tatsächlich im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit anfallenden Mehrkosten. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) vergibt diese Förderung für anspruchsvolle Projekte wie künstlerische oder wissenschaftliche Diplom- und Masterarbeiten, Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Doktorarbeit oder einer internationalen Konferenz, Film- und Musiktheaterproduktionen sowie Kompositionsprojekte. Er deckt Reise- und Unterbringungskosten (einschließlich Konferenzgebühren), die Anmietung oder den Verleih erforderlicher Spezialausrüstung, Dienstleistungsgebühren sowie Forschungsausgaben wie Bücher, Zeitschriften und Archivmaterial ab. Nicht förderfähig sind Ausrüstungsgegenstände, die Sie behalten (Laptops, Kameras, Instrumente), Büromaterial oder die Produktion von CDs.

Wer kann sich bewerben

  • Hochschule: Sie sind in einem regulären Studiengang an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) eingeschrieben.
  • Studienfach: Offen für alle Studiengänge an der Universität.
  • Studienfortschritt: Wie weit Sie im Studium fortgeschritten sein müssen, hängt von Ihrem Studiengang ab. Bachelor- oder Diplomstudierende: nach dem 2. Semester und mindestens 50 ECTS-Punkte. Masterstudierende: nach mindestens 30 ECTS-Punkten. Doktorand*innen: nach Bestehen der erforderlichen Fachprüfung.
  • Projekt noch nicht abgeschlossen: Das Projekt, für das Sie eine Förderung beantragen möchten, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch laufen und darf noch nicht abgeschlossen sein.
  • Staatsangehörigkeit: Sie sind österreichischer Staatsbürger oder werden nach österreichischem Recht wie ein solcher behandelt. Dazu gehören EWR-Bürger, Schweizer Staatsangehörige und britische Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar 2021 in der EU gelebt haben, sowie bestimmte Nicht-EU-Bürger und Flüchtlinge mit gültigem Aufenthaltsstatus in Österreich.
  • Gutachten eines Experten: Ein Hochschullehrer bestätigt, dass Ihre Kosten angemessen sind und dass Ihre bisherigen Ergebnisse darauf hindeuten, dass Sie das Projekt voraussichtlich mit überdurchschnittlichem Erfolg abschließen werden.

So bewerben Sie sich

Sie müssen sich bis zum 30. Oktober 2026 online über das Formular auf der Website des Studiendekanats bewerben. Sie müssen eine Projektbeschreibung, eine Kostenaufstellung, einen Finanzierungsplan, eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (ZMR-Auszug) und das Gutachten einreichen. Eventuell fehlende Anhänge können Sie bis zum 15. November 2026 per E-Mail nachreichen.

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