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Liese-Prokop-Stipendium für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus

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Liese-Prokop-Stipendium für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus

Zuletzt geprüft: 1. August 2026

About this

Liese-Prokop-Stipendium

Sie erhalten bis zu 24 Monate lang monatlich 300 Euro sowie eine Erstattung Ihrer Studiengebühren. Das Stipendium wird vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) bereitgestellt und soll Flüchtlingen helfen, ihr Studium in Österreich abzuschließen und hier Arbeit zu finden. Neben der finanziellen Unterstützung nehmen Sie an einem Begleitprogramm teil: Führungen und Veranstaltungen zur österreichischen Kultur und Geschichte, ehrenamtliches Engagement und Networking-Treffen. Zu den bisherigen Führungen gehörten das Belvedere, die UN-Büros in Wien und das Jüdische Museum.

Wer kann sich bewerben

  • Aufenthaltsstatus: Dir wurde in Österreich Asyl gewährt (anerkannter Flüchtlingsstatus) oder subsidiärer Schutz gewährt.
  • Studium: Sie verfügen über eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einer österreichischen Universität oder Fachhochschule oder über einen gültigen Bescheid über die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses. Dazu zählen auch Vorbereitungskurse oder Studiengänge, die nicht zu einem Abschluss führen.
  • Studienfach: Jedes Fach ist zulässig.
  • Alter: Zum Zeitpunkt der Bewerbung dürfen Sie nicht älter als 30 Jahre sein.
  • Keine staatliche Förderung: Sie erhalten keine österreichische Studienförderung.
  • Finanzielle Bedürftigkeit: Sie können nachweisen, dass Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Studium benötigen.
  • Noten: Sie machen gute Fortschritte in Ihrem Studium. Studierende im ersten Studienjahr sind davon ausgeschlossen.
  • Teilnahme: Sie sind bereit, an den regelmäßigen Veranstaltungen und Aktivitäten des ÖIF teilzunehmen.

So bewerben Sie sich

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per E-Mail zusammen mit Ihrem Ausweis, Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, Ihrer e-card und Ihrem Asylbescheid an die ÖIF. Für die Runde 2024/25 war der Stichtag der 14. Juli. Das ÖIF entscheidet von Fall zu Fall, daher legen Sie bitte eindeutige Nachweise für Ihren Bedarf vor.

Wie realistisch sind Ihre Chancen?

Dieser Zuschuss richtet sich an eine begrenzte Zielgruppe: anerkannte Flüchtlinge gemäß § 30, die in Österreich studieren, keine staatliche Unterstützung erhalten und finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können. Der Kreis der Personen, die für diesen Zuschuss in Frage kommen, ist daher klein. Wenn Sie diese Kriterien eindeutig erfüllen und Ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können, stehen Ihre Chancen gut. Ein gesetzlicher Anspruch auf diesen Zuschuss besteht nicht.

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