Sie sind hier

Förderung

Studium in Österreich finanzieren: Kosten, Studienbeihilfe und Stipendien 2026

1. Das österreichische Hochschulsystem

Österreich hat eine breite Landschaft tertiärer Bildungseinrichtungen, die Abschlüsse und Diplome in vielen Fachrichtungen anbieten. Bevor Du Dich mit der Finanzierung Deines Studiums beschäftigst, lohnt es sich zu wissen, an welche Art von Einrichtung Du Dich bewirbst, denn Studiengebühren, Zulassung und Fördermöglichkeiten unterscheiden sich.

1.1 Öffentliche Universitäten

  • Österreich hat 23 öffentliche Universitäten, darunter sechs Kunstuniversitäten, drei technische und drei medizinische Universitäten. Öffentliche Universitäten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit hoher Autonomie; das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) schließt mit jeder Einrichtung dreijährige Leistungsvereinbarungen und stellt ein Globalbudget zur Verfügung.
  • Die Universität Wien ist zugleich die älteste Universität im deutschsprachigen Raum und die größte Österreichs; sie wurde 1365 gegründet und hat rund 85.000 Studenten und etwa 11.000 Mitarbeiter.

1.2 Fachhochschulen

  • Österreich hat 21 Fachhochschulen, die Abschlüsse mit Berufsbezug vergeben und praktische Ausbildung stärker gewichten als rein akademisches Lernen. Schwerpunkte sind Technik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales.
  • Die Studiengänge reichen von Kunst und Design über Wirtschaft, Kultur- und Sozialwissenschaften, Polizei- und Militärwissenschaften, Gesundheitsstudien bis zu Naturwissenschaften und Technik.
  • Fachhochschulen führen keine eigenen Doktoratsprogramme.

1.3 Privatuniversitäten

  • An österreichischen Privatuniversitäten studieren im Wintersemester 2024/25 rund 21.414 Personen (etwa 5,3 % aller Studenten), davon 16.605 in ordentlichen Studien und 4.809 in Universitätslehrgängen. Die Zahl steigt seit Jahren.
  • Privatuniversitäten müssen von der AQ Austria akkreditiert sein (nach dem Privatuniversitätengesetz und dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz). Die Akkreditierung ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung und muss regelmäßig erneuert werden; einigen Privatuniversitäten wurde die Akkreditierung in der Vergangenheit entzogen.

1.4 Pädagogische Hochschulen

  • Die Lehrerausbildung findet auf gleicher Ebene wie ein allgemeines Erststudium statt, an den Pädagogischen Hochschulen. Die Ausbildung für die Primarstufe folgt seit 2025/26 einer Bachelor- (3 Jahre, 180 ECTS) plus Master-Struktur (2 Jahre).
  • Diese Hochschulen können auch ein direktes Sprungbrett zu einem Master an einer Volluniversität sein.

1.5 Kunstuniversitäten

  • Die Universitäten der Künste bieten Abschlüsse in den künstlerischen Fächern, sowohl für aktive Künstler als auch für zukünftige Lehrende.
  • Fachbereiche sind unter anderem Bildende Kunst, Grafikdesign, Fotografie, Mode, Textil, Architektur, Industriedesign, Medien und Kunsttheorie.
  • Kunstuniversitäten vergeben Bachelor-, Master- und Doktoratsabschlüsse.

1.6 Berufsbildende höhere Schulen (BHS)

  • BHS-Kollegs sind Teil eines breiten berufsbildenden Systems, das schon in der Sekundarstufe ansetzt. Die Bereiche umfassen Betriebswirtschaft, Management und Dienstleistungsbranchen, Tourismus, Mode, Land- und Forstwirtschaft, Kindergartenpädagogik und Sport.
  • Absolventen erhalten die Reifeprüfung, ein hoch angesehenes allgemeinbildendes Zeugnis, sowie ein berufsspezifisches BHS-Diplom. Die Kollegs dauern üblicherweise vier Semester.
  • Gesundheitsberufe wie die Krankenpflege werden an eigenen Akademien für Gesundheitsberufe über sechs Semester ausgebildet.

2. Abschlüsse und Zulassung

Österreich hat die dreistufige Bologna-Struktur (Bachelor, Master, Doktorat) an den Universitäten 1999 und an den Fachhochschulen ab 2002 eingeführt; klassische lange Studiengänge (z. B. Medizin) sind Ausnahmen. Seit 2011/2012 wird die Qualitätssicherung der öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten durch das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) geregelt.

2.1 Bachelor (erste Stufe)

  • Bachelorstudien dauern in der Regel 6 Semester (3 Jahre, 180 ECTS), mit einer Toleranzfrist von bis zu 8 Semestern.
  • Die häufigsten Abschlüsse sind Bachelor of Arts (BA) und Bachelor of Science (BSc).
  • Bachelorabschlüsse haben in Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaften den traditionellen Magister als Erstabschluss abgelöst, im Ingenieurwesen und in der Landwirtschaft den Diplom-Ingenieur; manche Universitäten haben diese älteren Abschlüsse zu Masterabschlüssen umgebaut, die auf den Bachelor folgen.

2.2 Master (zweite Stufe)

  • Masterstudien werden an allen Universitäten, einschließlich Kunstuniversitäten und Fachhochschulen, angeboten. Sie dauern mindestens 4 Semester und umfassen typischerweise 90-120 ECTS.
  • Master of Arts (MA) und Master of Science (MSc) sind die üblichen Abschlüsse; der Diplom-Ingenieur ist heute ein technischer Abschluss auf Master-Niveau.

2.3 Doktorat/PhD (dritte Stufe)

  • Doktoratsstudien setzen einen Master- oder Magisterabschluss (ISCED-Stufe 7) voraus und dauern mindestens 3 Jahre.
  • Doktorate werden ausschließlich von öffentlichen Universitäten und Privatuniversitäten verliehen.
  • Alle Doktoratsprogramme verlangen eigenständige originäre Forschung und die Vorlage einer Dissertation.

2.4 Langstudien

  • Humanmedizin und Zahnmedizin: 12 Semester (360 ECTS), Abschluss Dr. med. univ. bzw. Dr. med. dent.
  • Veterinärmedizin: 12 Semester, inklusive klinischer und praktischer Ausbildung.

2.5 Zulassungsverfahren

Österreichische, EU- und EWR-Studenten werden auf Grundlage ihres Sekundarschulabschlusses zugelassen, der bei Nicht-Österreichern zum Hochschulzugang im Herkunftsland berechtigen muss. Zusätzlich sind der Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Deutschkenntnisse nötig: C1 für ein ordentliches Studium, A2 für die Zulassung als außerordentlicher Studierender.

Studenten aus Drittstaaten (nicht EU/EWR) müssen zusätzlich nachweisen, dass sie in ihrem Herkunftsland zum gleichen Studium zugelassen wären.

Ausgewählte Studien haben eigene Aufnahmeprüfungen. Am bekanntesten ist der MedAT, der gemeinsame Aufnahmetest der staatlichen medizinischen Universitäten in Wien, Innsbruck, Graz und Linz. Seit 2013 im Einsatz, bewerben sich jedes Jahr mehr als 15.000 Personen um rund 2.000 Plätze. Auch in den Fächern Kunst, Architektur, Biologie und Wirtschaft kann es eigene Aufnahmeverfahren geben, und Fachhochschulen führen üblicherweise ein eigenes Auswahlverfahren.

3. Kosten Deines Studiums

3.1 Studiengebühren an öffentlichen Universitäten

Österreich ist besonders attraktiv, weil das Studium an öffentlichen Universitäten für Österreicher und EU/EWR-Bürger (sowie Schweizer) faktisch gebührenfrei ist - innerhalb bestimmter Grenzen. Man muss innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester abschließen und zahlt lediglich den verpflichtenden ÖH-Beitrag (26,20 € pro Semester, rund 52 € pro Jahr). Wer dieses Zeitfenster überzieht oder nur Einzelkurse belegt, zahlt zusätzlich zum ÖH-Beitrag einen Studienbeitrag von 363,36 € pro Semester.

Studenten aus Drittstaaten (nicht EU/EWR) zahlen ab dem ersten Semester 726,72 € pro Semester (rund 1.453 € pro Jahr) plus ÖH-Beitrag. Bestimmte Gruppen (etwa Studenten aus den am wenigsten entwickelten Ländern oder aus Ländern mit Reziprozitätsabkommen) zahlen einen reduzierten Satz von etwa 508 bis 612 € pro Semester, und Austauschstudenten sind meist gebührenbefreit.

Zahlungsfristen: 5. September für das Wintersemester und 5. Februar für das Sommersemester.

Von dieser Standardregelung ausgenommen sind zwei öffentliche Einrichtungen: die Universität für Weiterbildung Krems und die IT:U Linz. Für sie gelten eigene Gebührenmodelle, die nicht dem Muster „gebührenfrei innerhalb der Toleranzzeit” folgen; Weiterbildungslehrgänge werden generell nach eigenen, programmabhängigen Sätzen abgerechnet, die oft mehrere Tausend Euro pro Semester betragen.

3.2 Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Privatuniversitäten

Fachhochschulen können bis zu 363,36 € pro Semester verlangen, teils unabhängig von Staatsangehörigkeit und Studiendauer; manche Fachhochschulen verzichten ganz auf die Gebühr, während Drittstaatsangehörige typischerweise das Doppelte zahlen. Die FH Joanneum ist derzeit noch kostenlos, hebt ab Wintersemester 2026/27 aber für Studienanfänger 363,36 € pro Semester ein. Pädagogische Hochschulen können ähnliche Beiträge einheben.

Privatuniversitäten legen ihre Gebühren selbst fest; sie liegen zwischen rund 363 € pro Semester (Anton Bruckner Privatuniversität) und bis zu 14.200 € pro Semester (Zahnmedizin an der Danube Private University Krems). Zum Beispiel verlangt die MODUL University Vienna rund 16.000 € pro Jahr für ein Bachelorstudium, 12.000 € pro Jahr für einen Master und bis zu 21.000 € pro Jahr für einen MBA.

Gebühren für weiterführende Studien entsprechen meist denen des Erststudiums, aber manche Doktoratsprogramme in besonders gefragten Bereichen wie internationalem Recht können zwischen 1.800 und 5.575 € pro Semester kosten.

3.3 Lebenshaltungskosten

Die Miete ist der größte Einzelposten für Studenten, und die österreichischen Kosten liegen im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Insgesamt belaufen sich die Lebenshaltungskosten in Wien auf rund 11.400 bis 14.000 € pro Jahr; in einer Regionalstadt wie Graz, Innsbruck oder Linz kann sich die Jahressumme für einen EU-Studenten auf etwa 10.500 € reduzieren. Die bundesweite Durchschnittsmiete lag im ersten Quartal 2026 bei rund 10,50 €/m² inkl. Betriebskosten (rund 695 € pro Wohnung), wobei Wien am teuersten ist.

Studentenheime sind die günstigste Option. In Wien kostet ein typisches Heimzimmer 2026 im Median rund 400 bis 500 € pro Monat, in einer Spanne von 301 bis 904 €. In Graz starten Heimplätze bei rund 290 € pro Monat, mit üblichen Zimmerpreisen zwischen 406 und 556 €. Eine WG kostet ähnlich viel; eine Wohnung allein zu mieten kommt auf rund 600 €.

Die Lebensmittelkosten sind vergleichbar mit oder günstiger als in anderen europäischen Ländern. Ein Essen in einem günstigeren Restaurant kostet ab rund 9 €, ein Kaffee weniger als 3 €, und ein Bier in einer Bar ebenfalls rund 3 €. Internet kostet monatlich etwa 20 €.

3.4 Öffentlicher Verkehr

Studenten bekommen in Österreich deutliche Ermäßigungen, das genaue Angebot hängt aber von der Region ab.

  • Wien: Das eigene Semesterticket für Studenten wurde eingestellt. Seit 1. Februar 2026 kaufen Reisende unter 26 die Jahreskarte Jugend für 294 € pro Jahr; die reguläre digitale Jahreskarte kostet 461 €.
  • Steiermark: Das Top-Ticket für Studenten kostet 193 € pro Semester und gilt in der ganzen Steiermark inkl. vorlesungsfreier Zeit (ab 1. Juli 2026: 199,50 €).
  • Bundesweit: Die ÖBB-Vorteilscard Jugend (unter 26) bringt 50 % Ermäßigung auf reguläre Bahntickets und kostet 19 € pro Jahr.

Auch Eintritte in Museen und andere Kulturveranstaltungen sind mit einem gültigen Studentenausweis günstiger.

3.5 Krankenversicherung

Die studentische Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kostet 2026 78,84 € pro Monat, dazu kommt ein e-card-Serviceentgelt von 25 € pro Jahr. Bezieher der staatlichen Studienbeihilfe zahlen ab dem 27. Geburtstag einen reduzierten Versicherungsbeitrag von 19 € pro Monat.

3.6 Nachweis der Finanzierungsmittel für Drittstaatsangehörige

Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen ausreichende Mittel nachweisen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Für 2026 sind das rund 722,58 € pro Monat für Antragsteller unter 24 (etwa 8.670 € pro Jahr) bzw. 1.308,39 € pro Monat ab 24 Jahren, auf einem zugänglichen Konto und für 12 Monate. Als Faustregel werden etwa 12.000 € pro Jahr an nachgewiesenen Mitteln verlangt; die Wohnkostenpauschale liegt bei 294,65 € pro Monat.

Drittstaaten-Studenten mit „Aufenthaltsbewilligung Student” dürfen in Österreich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, sofern der Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Beschäftigungsbewilligung einholt; diese kann für bis zu 20 Wochenstunden ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden. Auch eine geringfügige Beschäftigung unterliegt dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und ist nur mit Bewilligung erlaubt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 € pro Monat: Bleibt der Verdienst darunter, fallen keine (Voll-)Sozialversicherungsbeiträge an; darüber zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge. EU- und EWR-Studenten arbeiten in Österreich ohne diese Beschränkung.

4. Finanzierung Deines Studiums

4.1 Die österreichische Studienbeihilfe

Neben dem gebührenfreien Studium, das den Zugang breit halten soll, betreibt Österreich ein System von Studienbeihilfen, das die Studienbeihilfenbehörde verwaltet. Die Unterstützung kann direkt (Zahlungen an den Studenten) oder indirekt (Sachleistungen oder Transferzahlungen an die Eltern) erfolgen. Anträge werden über stipendium.at gestellt.

Wer ist anspruchsberechtigt. Die Beihilfe richtet sich an Studenten in echter finanzieller Notlage, deren Studienfortgang stimmt. Geprüft werden sowohl die soziale Bedürftigkeit (Einkommens- und Familienverhältnisse des Studenten, der Eltern und eines etwaigen Ehe- oder eingetragenen Partners) als auch der günstige Studienerfolg. Bezugsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und gleichgestellte Gruppen (anerkannte Staatenlose und bestimmte langfristig Aufenthaltsberechtigte); EWR- und Schweizer Staatsangehörige nur unter bestimmten Voraussetzungen, die reine Staatsangehörigkeit genügt nicht.

Alters- und Studienwechselgrenzen. Das Studium muss vor dem 33. Geburtstag begonnen werden, mit einer Verlängerung auf 38 für die Selbsterhalter-Schiene (siehe unten) und Ausnahmen für Studenten mit Kind. Das Studium darf höchstens zweimal gewechselt werden und nur vor Beginn des dritten inskribierten Semesters im vorherigen Studium.

Studienerfolg. Die Höchstbezugsdauer beträgt 7 Semester für den Bachelor und 5 Semester für den Master. Nach dem dritten Semester ist ein Leistungsnachweis erforderlich; der Mindeststudienerfolg, ab dem keine Rückzahlung droht, liegt bei 15 ECTS. Insgesamt beträgt der geforderte Studienerfolg 2026 15 ECTS für Bachelor- oder Diplomstudien, 10 ECTS für Masterstudien und 6 ECTS für Doktorats-/PhD-Studien.

Höhe. Die Grundbeihilfe beträgt 404 € pro Monat (4.848 € pro Jahr) für Studenten unter 24, die am Wohnort ihrer Eltern oder in dessen Nähe wohnen. Studenten, die nicht zu Hause wohnen, mindestens 24 Jahre alt, verheiratet oder mit einem Kind sind, erhalten 705 € pro Monat (8.460 € pro Jahr). Darauf kommen folgende Zuschläge:

  • +309 € pro Monat ab dem 24. Lebensjahr
  • +38 € pro Monat zusätzlich ab dem 27. Lebensjahr
  • +154 € pro Monat je Kind, für das der Student rechtlich verantwortlich ist
  • +240 € pro Monat für Studenten mit Behinderung, für höhere Behinderungsgrade seit März 2025 bis zu +630 € pro Monat

Für Studenten mit Kind gelten Obergrenzen von 500 € pro Monat beim Wohnen im Elternhaus, 715 € pro Monat auswärts, plus 100 € pro Monat je weiterem Kind. Die absolute Höchstbeihilfe liegt bei 923 € pro Monat (bis zu 11.076 € pro Jahr); der Höchstbetrag für die Gruppe der Selbsterhalter über 27 erreicht 1.121 € pro Monat.

Die Beihilfe wird zwölfmal pro Jahr ausgezahlt, auch in den Ferien; der Fahrtkostenzuschuss wird zehnmal ausgezahlt (Oktober bis Juli).

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt. Wer sich vor der ersten Antragstellung mindestens vier Jahre lang selbst finanziert hat, kann über die Schiene der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt einen Antrag stellen.

Zuverdienstgrenze. Der Jahresbetrag, den Du während des Bezugs der Beihilfe verdienen darfst, liegt 2026 bei rund 17.212 € (manche Quellen nennen 17.677 €). Ältere Werte wie 15.000 € oder 16.455 € beziehen sich auf frühere Jahre.

Antragsfristen. Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember. Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai. Anträge werden bei der Studienbeihilfenbehörde bzw. bei der zuständigen Stipendienstelle gestellt.

4.2 Zusatzleistungen zur Studienbeihilfe

  • Studienzuschuss: Rückerstattung des jährlichen Studienbeitrags von 726,72 € für Beihilfebezieher, die ihn entrichten müssen (typischerweise an Fachhochschulen).
  • Fahrtkostenzuschuss: 10, 15 oder 20 € pro Monat je nach Ticketpreis, ausgezahlt an Beihilfebezieher.
  • Studienabschluss-Stipendium: 850 bis 1.457 € pro Monat für 6 bis 18 Monate für Studenten in der Abschlussphase; Voraussetzung ist eine mindestens 50-prozentige Erwerbstätigkeit in den Vorjahren.
  • Studenten mit Behinderung: Zuschuss des Sozialministeriumservice von bis zu 9.936 € pro Jahr für behinderungsbedingte Mehrkosten, plus eine Ausbildungsbeihilfe von bis zu 714 €.

4.3 Indirekte Unterstützung: Familienbeihilfe und steuerliche Absetzbeträge

Auch ohne Studienbeihilfe profitieren viele Familien von indirekter Unterstützung. 2026 beträgt die Familienbeihilfe ab dem 10. Lebensjahr 171,80 € pro Monat und ab dem 19. Lebensjahr 200,40 € pro Monat, ergänzt durch den Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Monat. Eine Erhöhung ist für 2026 und 2027 nicht vorgesehen, die nächste ist für 2028 geplant. Ist am Wohnort des Studenten kein geeignetes Studium verfügbar (in der Regel bei einer Entfernung über 80 km), kann eine Pauschale von 110 € pro angefangenem Monat als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Weitere indirekte Leistungen sind steuerliche Absetzbeträge, Kinderfreibeträge sowie Kranken- und Unfallversicherung, meist an die Eltern ausgezahlt.

4.4 Stipendien

Mehr als 1.600 Stipendien für ein Studium in Österreich stehen österreichischen wie internationalen Studenten offen. Ausschlaggebend können finanzielle Verhältnisse, Studienleistungen, Frauenförderung oder Förderung von Studenten mit Migrationshintergrund, Fachrichtung, Forschung und Innovation sein - oder ganz und gar außergewöhnliche Kriterien.

Der wichtigste nationale Anbieter ist der OeAD (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung), der die größten Förderprogramme des Landes verwaltet. Bekannte Ausschreibungen sind:

  • Ernst-Mach-Stipendium: 1.050 € pro Monat auf Master-Niveau, 1.150 € pro Monat auf PhD-Niveau.
  • Bertha-von-Suttner-Stipendium für Doktoranden.
  • BMBWF-Incoming-Stipendien 2026/27: insgesamt 1.300 Stipendienmonate, abgewickelt über den OeAD im Rahmen des Programms Internationale Kooperation und Mobilität, um das Studium in Österreich zu fördern.

4.5 Erasmus+

Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Kommission für akademischen Austausch in EU- und Partnerländern. Die Förderdauer beträgt je Studienzyklus 2 bis 12 Monate für Bachelor-, Master- und Doktoratsstudenten (insgesamt bis zu 36 Monate); seit 1987 haben mehr als 13 Millionen Personen daran teilgenommen.

Österreich zählt bei Erasmus+ zur Ländergruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten). Wer aus Deutschland nach Österreich geht, erhält nach den deutschen Sätzen 2025/26 rund 600 € pro Monat für einen Studienaufenthalt, mit entsprechenden Aufschlägen für Praktika.

Darauf kommen Zuschläge: +250 € pro Monat für Studenten mit geringeren Chancen, +100-250 € pro Monat für Studenten aus einkommensschwachen Haushalten und ein einmaliger Green-Travel-Zuschuss von 50 € mit bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen bei nachhaltiger Anreise. Die Auszahlung erfolgt zu 70-80 % vor der Abreise und die verbleibenden 20-30 % nach dem Abschlussbericht.

Erasmus+-Studenten an österreichischen Universitäten sind während des Austauschs sowohl an der Heimat- als auch an der Gasthochschule von Studiengebühren befreit; die akademische Anerkennung wird vorab geregelt, und für Studenten mit Behinderung oder mit Kindern gibt es zusätzliche Unterstützung.

4.6 Studienkredite

Einen zinsfreien staatlichen Studienkredit gibt es in Österreich nicht. Geförderte Bankkredite stehen Personen mit Wohnsitz in Österreich offen (was in der Praxis die meisten EU- oder ausländischen Studenten ausschließt, solange sie nicht bereits einen Wohnsitz in Österreich haben). Typische Konditionen: 100-650 € pro Monat über bis zu 14 Semester, variable Zinssätze um 6,36 % (an den EURIBOR gekoppelt), Rückzahlung ab 6-23 Monaten nach dem Abschluss über bis zu 25 Jahre, mit einem Gesamtkreditvolumen von rund 54.600 €.

Zum Vergleich: Der deutsche KfW-Studienkredit hatte einen effektiven Jahreszins von 6,53 % (variabel, Stand April 2026) - ein nützlicher Referenzpunkt, denn ein entsprechendes zinsfreies Produkt gibt es auf österreichischer Seite nicht.

4.7 Studentenjobs

Die meisten Studenten in Österreich arbeiten während des Semesters nebenbei. Beliebte Bereiche sind Gastronomie, Handel, Telemarketing, Bürojobs und Nachhilfe. Weil die Sommerpause von Juli bis Oktober läuft, nehmen viele Studenten in dieser Zeit Vollzeitjobs an.

Die Regeln zum Jobben unterscheiden sich nach Staatsangehörigkeit:

  • EU/EWR-Studenten: keine Einschränkungen.
  • Drittstaatsangehörige: maximal 20 Stunden pro Woche während des Semesters und Vollzeit in der vorlesungsfreien Zeit; der Arbeitgeber muss eine AMS-Beschäftigungsbewilligung einholen.
  • Geringfügigkeitsgrenze 2026: 551,10 € pro Monat.

Wer ein Stipendium oder eine Aufenthaltsbewilligung hat, sollte zusätzlich prüfen, ob an die Bewilligung oder das Stipendium Grenzen für die jährliche Gesamtarbeitszeit geknüpft sind.