IPS – Internationalisierungsprogramm für Studierende aus Oberösterreich
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Program
IPS – Internationalisierungsprogramm für Studierende aus Oberösterreich
Zuletzt geprüft: 7. August 2026
About this scholarship
Was Sie erhalten
Sie erhalten einen Geldzuschuss von bis zu 100 EUR pro Monat für ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum. Hinzu kommt eine pauschale Reisekostenpauschale von bis zu 240 EUR für Ziele in Europa bzw. bis zu 480 EUR für Länder außerhalb Europas. Insgesamt können Sie maximal 1.480 EUR erhalten. Der Aufenthalt muss mindestens 10 Tage dauern und darf bis zu 10 Monate betragen. Die Förderung wird von der Oberösterreichischen Landesregierung (Landesamt für Wirtschaft und Forschung) bereitgestellt. Eine Förderung ist für Aufenthalte wie Austauschprogramme (Erasmus+, Joint Study), Praktika, Recherchen für Ihre Abschlussarbeit, Aufbaustudiengänge oder Sommerschulen möglich. Sprachkurse sind nicht förderfähig, und der Aufenthalt muss in einem Land stattfinden, in dem Deutsch nicht die Hauptsprache ist.
Wer kann sich bewerben
- Studienort: Sie studieren an einer Hochschule in Oberösterreich, wie beispielsweise der JKU Linz, der Fachhochschule Oberösterreich oder einer der Pädagogischen Hochschulen, oder Sie haben an einer dieser Einrichtungen Ihren Abschluss erworben.
- Studienstatus: Sie sind in einem Studiengang eingeschrieben oder haben innerhalb des letzten Jahres einen Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss erworben und sind an keiner anderen Hochschule eingeschrieben.
- Wohnsitz: Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss Ihr Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Oberösterreich gelegen haben.
- Studienfortschritt: Sie müssen vor Beginn Ihres Aufenthalts mindestens zwei Semester oder, im Falle eines Pflichtpraktikums, mindestens ein Semester absolviert haben.
- Studienfach: Für alle Fachrichtungen offen.
- Eigenanteil: Sie tragen mindestens 10 % der Gesamtkosten selbst, nachdem alle Fördermittel (einschließlich dieser) berücksichtigt wurden.
So bewerben Sie sich
Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Aufenthalts über das International Office Ihrer oberösterreichischen Hochschule einreichen. Ihrem Antrag muss ein Bestätigungsschreiben der Gastinstitution im Ausland beigefügt sein. Das International Office prüft die Anträge und leitet die empfohlenen Anträge mehrmals jährlich an die Landesbehörden weiter. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Dieser Zuschuss ist streng auf die Region beschränkt. Sie müssen seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich wohnen und an einer der dortigen Hochschulen studieren, was bedeutet, dass nur Studierende aus der Region förderungsberechtigt sind. Wenn Sie diese Kriterien eindeutig erfüllen, einen bestätigten Auslandsaufenthalt nachweisen können und sich vor Ihrer Abreise bewerben, stehen Ihre Chancen gut. Bitte beachten Sie, dass der Betrag bescheiden ist und als Ergänzung zu anderen Fördermitteln gedacht ist; Sie müssen daher zunächst andere Stipendien beantragen.