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Finanztipps

Besonderer Bedarf: Kein Hindernis für Dein Auslandsstudium

Zusätzlich achtet Erasmus+ zur Unterstützung Deines besonderen Bedarfs auch auf weitere Hilfsangebote wie pädagogische oder technische Unterstützung, Beratung oder barrierefreie Zugänglichkeit.

Es liegt jedoch an den nationalen Behörden in jedem Land, die Kriterien festzulegen, nach denen Studenten Anspruch auf den Aufstockungsbetrag für benachteiligte Verhältnisse haben. In manchen Ländern erlauben diese Kriterien, dass Studenten mit Familie Anspruch auf den Aufstockungsbetrag für benachteiligte Verhältnisse haben. In anderen Ländern ist das leider nicht der Fall.

Wenn Du einen besonderen Bedarf hast, ist das International Office an Deiner Heimathochschule die beste Anlaufstelle für Beratung.

Unterstützung bei Behinderung

Wenn Du eine Behinderung hast, kannst Du nach Deiner Auswahl für einen Mobilitätszeitraum einen speziellen Zuschuss beantragen. Dein Erasmus-Koordinator an Deiner Heimathochschule kann Dir die nötigen Informationen zum Antragsverfahren geben, etwa zu Fristen, zum Auffinden des Antragsformulars oder dazu, wie Du es einreichst. Im Antragsverfahren musst Du ein Formular ausfüllen, in dem Du Deinen besonderen Bedarf und Deine Anforderungen beschreibst, sowie eine detaillierte Kostenschätzung. Dies muss durch eine Bescheinigung einer autorisierten Einrichtung gestützt werden, die Deine Angaben bestätigen kann.
Nachdem Dein Antrag vollständig geprüft und der zusätzliche Betrag, den Du erhalten kannst, bestätigt wurde, musst Du eine Zuschussvereinbarung unterschreiben, die Deine Rechte und Pflichten klärt.

Die Beantragung der Erasmus+-Aufstockung bei Behinderung ist für Dich als Antragsteller kostenlos: Das Antragsverfahren selbst ist mit keinen Gebühren verbunden. Die zusätzliche Förderung wird auf Grundlage Deines individuellen Bedarfs berechnet und zusätzlich zum regulären Erasmus+-Zuschuss gezahlt. Sie deckt nur jene Mehrkosten ab, die wegen des Auslandsaufenthalts entstehen und nicht bereits von anderen nationalen Stellen (etwa Integrationsämtern, Krankenkassen oder Studierendenwerken) übernommen werden.

Im aktuellen Erasmus+-Programm können Teilnehmer mit geringeren Chancen - darunter Studenten mit einer anerkannten Behinderung oder einer chronischen Erkrankung - während einer Langzeitmobilität eine Inklusionsaufstockung von 250 € pro Monat zusätzlich zum regulären Erasmus+-Zuschuss erhalten. Als Alternative kannst Du, wenn die Pauschale nicht ausreicht, um Deine Mehrkosten zu decken, stattdessen eine Erstattung der tatsächlichen Kosten beantragen. In Deutschland zum Beispiel sind Studenten mit einem amtlich anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder einer bescheinigten chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt, und der Antrag auf Realkostenerstattung muss in der Regel mehrere Monate vor Beginn der Mobilität bei Deinem International Office eingereicht werden. In vielen Fällen genügt zum Zeitpunkt der Antragstellung eine eidesstattliche Erklärung, doch Du musst auf Nachfrage entsprechende Nachweise vorlegen können.

Achte darauf, alle Eventualitäten und möglichen Bedarfe zu bedenken, bevor Du ins Ausland gehst, und nimm sie in Deinen Antrag auf. Spätere Ergänzungen werden möglicherweise nicht berücksichtigt.

Während Deines Studiums ist es wichtig, dass Du Nachweise über alle zusätzlichen Ausgaben aufbewahrst, die aufgrund Deines besonderen Bedarfs entstehen. Am Ende des Studienzeitraums musst Du den genauen Betrag angeben und die Rechnungen usw. einreichen.

Unterstützung bei begleitenden Kindern

Eltern zu sein ist schon schwer genug. Wenn Du aber neben der Kinderbetreuung auch noch die doppelte Verantwortung des Studiums trägst, können Deine Mobilitätsoptionen begrenzt erscheinen. Aus diesem Grund bietet Erasmus+ in manchen Ländern eine besondere finanzielle Unterstützung, wenn Du während Deines Studiums im Ausland von Deinen Kindern begleitet wirst. Nicht alle Länder bieten diese zusätzliche Unterstützung für Studenten mit Kindern an. Die Beträge und die Art ihrer Berechnung unterscheiden sich erheblich, abhängig von Deinem Heimatland, Deinem Gastland und dem jeweiligen Programm, sodass es keinen EU-weit einheitlichen Satz gibt. Als Orientierung: Studenten, die ihre Kinder auf eine Langzeit-Erasmus+-Mobilität mitnehmen, können in der Regel eine Inklusionsaufstockung in der Größenordnung von 200 € pro Monat zusätzlich zum Standardzuschuss erhalten, und beachte, dass immer nur eine solche Aufstockung gewährt werden kann (Du kannst also zum Beispiel nicht eine Aufstockung bei Behinderung und eine Aufstockung für Kinder kombinieren).
Die nötigen Antragsformulare solltest Du in Deinem International Office an Deiner Heimathochschule bekommen. Dieses Formular muss zusammen mit Deinem ursprünglichen Erasmus-Antrag für das Auslandsstudium eingereicht werden. Sorge dafür, dass Du alle relevanten Unterlagen vor der Antragsfrist geordnet und griffbereit hast. Möglicherweise musst Du Kopien der Geburtsurkunden Deiner Kinder und weitere Nachweise über andere finanzielle Unterstützung, die Du derzeit erhältst, vorlegen.