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Stipendium für ein Studium im Ausland

BMWF - Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung - Auslandsstipendium für Studierende an Kunsthochschulen

BMWF - Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Auf einen Blick

Institution

BMWF - Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Programm

Auslandsstipendium für Studierende an Kunsthochschulen

Zuletzt geprüft: 28. Oktober 2026

Über dieses Stipendium

Was Sie erhalten

Sie erhalten 600 EUR pro Monat für ein Semester (4 Monate) oder zwei Semester (9 Monate) an einer Universität im Ausland. Das Stipendium wird vom österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vergeben. Es fördert Studienaufenthalte außerhalb des Erasmus-Netzwerks, sodass Sie auch Ziele wählen können, die nicht vom EU-Austauschprogramm abgedeckt sind.

Wer kann sich bewerben

  • Hochschule: Sie studieren an einer der sechs öffentlichen Kunsthochschulen Österreichs: der Universität für angewandte Kunst Wien, der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, der Universität Mozarteum Salzburg, der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, der Universität für Kunst und Design Linz oder der Akademie der bildenden Künste Wien.
  • Studienfach: Alle an diesen Hochschulen unterrichteten Kunstfächer sind förderfähig.
  • Studienfortschritt: Sie haben mindestens 6 Semester an einer österreichischen Kunsthochschule absolviert oder bereits ein Diplom oder einen Bachelor-Abschluss mit Auszeichnung erworben. Sie liegen nicht mehr als etwa 1 Semester hinter der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs zurück.
  • Noten: Sie weisen hervorragende Leistungen auf.
  • Staatsangehörigkeit: Sie sind österreichischer Staatsbürger.
  • Alter: Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung sind Sie 35 Jahre alt oder jünger.
  • Studienort: Sie studieren an einer Hochschule in einem Land, das nicht am Erasmus-Programm teilnimmt. Diese Hochschule hat Sie bereits zugelassen, und ein Kunstdozent dort hat sich bereit erklärt, Sie zu betreuen.
  • Leistungspunkte: Ihre Heimatuniversität erkennt die im Ausland belegten Lehrveranstaltungen an.
  • Sonstige Förderung: Während des Förderzeitraums haben Sie keinen Anspruch auf ein österreichisches Stipendium.

So bewerben Sie sich

Bewerbungen müssen über das International Office Ihrer jeweiligen Kunsthochschule eingereicht werden. Da jede Hochschule ihre eigenen Fristen festlegt, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ihrem geplanten Auslandssemester an Ihr International Office wenden.

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