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Stipendium der Korea Foundation für Koreanischkurse

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Stipendium der Korea Foundation für Koreanischkurse

Zuletzt geprüft: 29. Juli 2026

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Was Sie erhalten

Jedes Jahr vergibt die Korea Foundation etwa 40 Stipendien für einen Intensivkurs in koreanischer Sprache an einer südkoreanischen Universität ihrer Wahl. Das Stipendium beläuft sich auf etwa 850 Euro pro Monat (1.000.000–1.200.000 KRW): Der niedrigere Satz gilt für Bachelor-Studierende, Master-Absolventen und Personen mit weniger als drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung; der höhere Satz gilt für Doktoranden und Berufstätige mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung. Darüber hinaus übernimmt die Stiftung direkt Ihre Studiengebühren, stellt eine Unfall- und Krankenversicherung zur Verfügung und zahlt eine einmalige Einrichtungsbeihilfe in Höhe von etwa 210 Euro (300.000 KRW). Das Programm dauert sechs Monate und beginnt im März oder September. Teilnehmer, die gute Leistungen erbringen, können das Programm um bis zu zwei weitere Dreimonatsblöcke verlängern, wodurch sich die maximale Dauer auf zwölf Monate erhöht.

Wer kann sich bewerben

  • Staatsangehörigkeit: Offen für alle Staatsangehörigkeiten.
  • Fachgebiet: Sie arbeiten oder studieren in einem Bereich der Geistes-, Sozial- oder Kulturwissenschaften, der einen Bezug zu Korea aufweist.
  • Koreanischkenntnisse: Sie verfügen bereits über zumindest Grundkenntnisse der koreanischen Sprache.
  • Status: Sie müssen einer der folgenden Gruppen angehören: Bachelor-Studierende mit Haupt- oder Nebenfach Koreanistik oder Koreanisch (siehe den geografischen Hinweis unten); Master- oder Doktoranden in einem Korea-bezogenen Fachgebiet mit einem konkreten Forschungsprojekt; Dozent, Professor oder Forscher an einer Hochschule, der im Bereich der Koreanistik lehrt oder forscht; oder Fachkraft in einer Korea-bezogenen Funktion im Kunst- und Kultursektor (zum Beispiel Kurator für koreanische Kunst an einem bedeutenden ausländischen Museum, Bibliothekar mit Spezialisierung auf Koreanistik oder Journalist mit Schwerpunkt Korea).
  • Studierende im Bachelorstudium – Standort Ihrer Hochschule: Bewerber für einen Bachelorstudiengang sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sich ihre Hochschule in Südostasien, Mitteleuropa, der GUS, dem Nahen Osten, Afrika sowie Mittel- oder Südamerika befindet. Befindet sich Ihre Hochschule an einem anderen Ort, sind Sie nur dann zur Bewerbung berechtigt, wenn Sie mindestens acht Module mit Bezug zu Korea an einer Hochschule absolviert haben, die keinen Masterstudiengang in Koreanistik anbietet.
  • Ihr derzeitiger Aufenthaltsort: Sie halten sich derzeit nicht zu Studien- oder Forschungszwecken in Südkorea auf und beabsichtigen nicht, sich während der Laufzeit des Stipendiums dort für einen Studiengang einzuschreiben.
  • Frühere Förderung: Sie haben dieses Stipendium noch nicht erhalten. Es kann pro Person nur einmal vergeben werden.
  • Sonstige Förderung: Sie erhalten derzeit keine Förderung im Rahmen eines anderen Programms der Korea Foundation oder einer anderen Organisation.

So bewerben Sie sich

Bitte bewerben Sie sich über das Online-Portal der Korea Foundation unter apply.kf.or.kr. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August; bitte informieren Sie sich auf dem Portal über die aktuelle Ausschreibung, da die genauen Termine mit jeder jährlichen Bekanntgabe bestätigt werden.

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