Erasmus-Mobilitätszuschüsse für Studierende
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Erasmus-Mobilitätszuschüsse für Studierende
Zuletzt geprüft: 29. Juli 2026
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Leistung
Ein Erasmus+-Mobilitätsstipendium beträgt während Ihres Auslandsaufenthalts 500 Euro pro Monat (der Satz variiert je nach Zielland), zuzüglich einer einmaligen Reisekostenpauschale, die zwischen etwa 28 Euro für kurze Entfernungen und 1.735 Euro für Ziele in einer Entfernung von über 8.000 km liegt. Die Aufenthaltsdauer beträgt 2 bis 12 Monate; Doktoranden können auch kürzere Aufenthalte von 5 bis 30 Tagen absolvieren. Sie können innerhalb eines Studienzyklus mehrere Aufenthalte absolvieren, solange die Gesamtdauer 12 Monate (bzw. 24 Monate bei einzelnen Langzeitstudiengängen wie Medizin oder Architektur) nicht überschreitet. Ihre Gastuniversität darf Ihnen keine Studiengebühren, Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren oder Bibliotheksgebühren in Rechnung stellen. Studierende mit Behinderungen, Studierende aus Regionen in äußerster Randlage sowie Studierende mit geringeren finanziellen Möglichkeiten können zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen. Die Förderung wird von der Europäischen Kommission im Rahmen von Erasmus+ – Leitaktion 1 bereitgestellt.
Teilnahmeberechtigung
- Ihre Hochschule: Sie sind an einer Universität oder einer Hochschule eingeschrieben, die über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügt und am Erasmus+-Programm teilnimmt.
- Studienland: Ihre Hochschule muss in einem Erasmus+-Programmland liegen: Dazu gehören unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, die Türkei und die Schweiz. Prüfen Sie, ob Ihr Land aufgeführt ist.
- Studienniveau: Offen für Studierende in Kurzstudiengängen, Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen.
- Studienfach: Offen für alle Fachrichtungen.
- Staatsangehörigkeit: Bewerber aller Nationalitäten können sich bewerben, sofern sie an einer Einrichtung in einem Programmland studieren.
- Aufenthaltsort: Du musst an eine Partnerhochschule im Ausland gehen. Austauschprogramme finden hauptsächlich zwischen Programmländern statt; einige Austausche in oder aus Ländern außerhalb dieser Gruppe sind ebenfalls möglich.
- Anerkennung des Abschlusses: Der Auslandsaufenthalt muss für Ihren Abschluss angerechnet werden und vor Ihrer Abreise von Ihrer Heimathochschule offiziell anerkannt werden.
So bewerben Sie sich
Bewerben Sie sich über das Auslands- oder Erasmus-Büro Ihrer eigenen Hochschule, nicht direkt bei der EU. Jede Hochschule legt ihre eigene interne Bewerbungsfrist fest; wenden Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrer geplanten Abreise an Ihr Büro. Wenn Sie ausgewählt werden, vereinbaren Sie vor Ihrer Abreise mit Ihrer Heimat- und Ihrer Gasthochschule einen Studienplan, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden.
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