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Leistungsstipendium

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Leistungsstipendium

Zuletzt geprüft: 29. August 2026

About this scholarship

Leistungsstipendium der Akademie der bildenden Künste Wien

Als Anerkennung für herausragende akademische Leistungen im vergangenen Studienjahr (vom 1. Oktober bis zum 30. September) erhalten Sie eine einmalige Zahlung. Die genaue Höhe hängt vom Budget der Akademie für das jeweilige Jahr ab. Die Auszahlung erfolgt einmal pro Studienjahr, nicht monatlich. Die Akademie der bildenden Künste Wien vergibt dieses Stipendium gemäß dem österreichischen Studienfinanzierungsgesetz (StudFG).

Wer kann sich bewerben

  • Studium: Sie sind Vollzeitstudierender an der Akademie der bildenden Künste in Wien.
  • Studienphase: Sie befinden sich im 3. Semester oder höher. Doktoranden sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
  • Studienfach: Offen für alle Fachrichtungen.
  • Staatsangehörigkeit: Sie sind österreichischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines EWR-Landes (einschließlich der Schweiz) oder Sie sind Nicht-EU-Bürger und Inhaber einer „EU-Aufenthaltskarte für einen langfristigen Aufenthalt“.
  • Noten: Ihr Notendurchschnitt in den benoteten Prüfungen beträgt mindestens 1,5 (die österreichische Notenskala reicht von 1 = Bestnote bis 5). Für die Lehrerausbildung zählen die Prüfungen in beiden Fächern. Wenn Sie an der Akademie mehrere Fächer studieren, werden diese alle zusammen berücksichtigt.
  • Studienzeit: Sie befinden sich noch innerhalb der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs, zuzüglich maximal eines zusätzlichen Nachholsemesters. Verzögerungen aufgrund von Schwangerschaft oder Wehrdienst können berücksichtigt werden.

So bewerben Sie sich

Bewerbungen müssen über das Online-Bewerbungssystem der Akademie eingereicht werden. Für den Bewerbungsdurchgang 2025 läuft das Bewerbungsfenster vom 13. Oktober bis zum 12. November 2025. Die verbindliche Bewerbungsfrist endet am 12. November um 11 Uhr. Ein Anspruch auf einen Studienplatz besteht nicht.

Wie realistisch sind Ihre Chancen?

Dieses Stipendium ist sehr eng gefasst. Nur Studierende einer bestimmten Kunsthochschule, die einen Notendurchschnitt von 1,5 erreichen und die Anforderungen hinsichtlich Staatsangehörigkeit und Studiendauer erfüllen, kommen in Frage, was bedeutet, dass der Kreis der berechtigten Bewerber klein ist. Wenn Sie diese Notenschwelle deutlich übertreffen und die Kriterien erfüllen, stehen Ihre Chancen gut. Da kein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht und die Höhe der bewilligten Mittel vom jährlichen Budget abhängt, sind gute akademische Leistungen entscheidend.

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