Dieses Programm wurde eingestellt
Dieses Förderprogramm ist nicht mehr aktiv und nimmt derzeit keine Bewerbungen an. Die folgenden Informationen dienen nur noch zu Referenzzwecken.
Erasmus-Mundus-Aktion 2: EMP-AIM
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Program
Erasmus-Mundus-Aktion 2: EMP-AIM
Zuletzt geprüft: 23. August 2026
About this scholarship
Was EMP-AIM bot
EMP-AIM zahlte Studierenden, Forschenden und Hochschulmitarbeitenden, die ein Praktikum an einer Partnerhochschule im Ausland absolvierten, eine monatliche Lebenshaltungsbeihilfe. Die Höhe der Zuwendung richtete sich nach der jeweiligen Studien- oder Forschungsstufe: 1.500 EUR pro Monat für Doktoranden, 1.000 EUR für Bachelor- und Masterstudierende, 1.800 EUR für Postdoktoranden und 2.500 EUR für Hochschulmitarbeiter. Die Aufenthalte dauerten für Mitarbeiter einen Monat und für Studierende in höheren Studienphasen bis zu einem gesamten akademischen Jahr (12 Monate). Zusätzlich zur Beihilfe wurden Studiengebühren oder Teilnahmegebühren (sofern zutreffend), Reisekosten sowie Kranken-, Unfall- und Reiseversicherungen übernommen. Die Europäische Kommission finanzierte das Programm im Rahmen der Erasmus-Mundus-Initiative 2. Die Mykolas-Romeris-Universität in Litauen koordinierte das Programm und brachte 17 Hochschuleinrichtungen aus ganz Europa, Weißrussland, der Ukraine und Moldawien zusammen.
Wer konnte sich bewerben?
- Staatsangehörigkeit: Die Bewerber mussten Staatsangehörige von Belarus, der Ukraine, Moldawien oder eines der europäischen Partnerländer sein.
- Aufenthaltsort: Sie mussten ins Ausland gehen. Wenn Sie aus der EU stammten, wechselten Sie an eine Partneruniversität in Belarus, der Ukraine oder Moldawien. Wenn Sie aus einem dieser drei Länder stammten, wechselten Sie an eine von acht europäischen Partneruniversitäten.
- Studienstufe: Sie waren Bachelor-, Master- oder Doktorand, Postdoktorand oder Mitglied des Hochschulpersonals.
- Studienfach: Jedes Fach.
- Aufenthaltsregel: Wenn Sie aus Weißrussland, der Ukraine oder Moldawien kamen, haben Sie in den letzten fünf Jahren nicht länger als zwölf Monate überwiegend in einem europäischen Land gelebt oder gearbeitet.
- Sprachkenntnisse: Sie verfügten über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Gastuniversität, um den Vorlesungen folgen zu können.
- Keine Doppelförderung: Sie haben für denselben Auslandsaufenthalt noch keine Förderung aus einem anderen Erasmus-Mundus-Projekt im Rahmen von Aktion 2 erhalten.
So haben Sie sich beworben
Sie haben sich über ein Online-System beworben und ein kurzes Motivationsschreiben von maximal 1.000 Zeichen beigefügt. Jede Person durfte nur eine Bewerbung einreichen. Eine Auswahlkommission entschied anschließend, wer eine Förderung erhält.