Kurze akademische Auslandsaufenthalte
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Kurze akademische Auslandsaufenthalte
Zuletzt geprüft: 25. August 2026
About this scholarship
Was Sie erhalten
Sie erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von etwa 622 EUR (das je nach Zielort zwischen etwa 450 und 715 Euro liegt) sowie eine einmalige Reisekostenpauschale für Forschungsaufenthalte im Ausland im Rahmen Ihrer Masterarbeit, Doktorarbeit oder Habilitation (die für eine Professur erforderliche Qualifikation). So zahlt beispielsweise Deutschland 450 EUR pro Monat zuzüglich 188 EUR Reisekosten, die USA 534 EUR zuzüglich 575 EUR, Japan 715 Euro zuzüglich 691 Euro, das Vereinigte Königreich 470 Euro zuzüglich 201 Euro und Australien 450 Euro zuzüglich 1.286 Euro. Außerdem können Sie bis zu 300 Euro für von der WHO empfohlene Impfungen geltend machen, allerdings nur, wenn Sie dies in Ihrem Antrag beantragen. Das Stipendium wird pro Tag Ihres Aufenthalts ausgezahlt. Aufenthalte für Masterstudiengänge werden für bis zu 4 Monate gefördert, während Aufenthalte für Promotions- und Postdoktoratsforschung für bis zu 7 Monate gefördert werden. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Wochen und kann nicht verlängert werden. Die BOKU (Universität für Bodenkultur Wien) vergibt das Stipendium direkt.
Wer kann sich bewerben
- Ihre Hochschule: Die BOKU in Wien ist Ihre Heimatuniversität.
- Studienniveau: Sie schreiben eine Masterarbeit, eine Doktorarbeit oder eine Postdoktoratsarbeit. Bachelor-Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für eine Masterarbeit müssen Sie einen Bachelorabschluss erworben haben, mindestens 30 ECTS-Punkte in Ihrem Masterstudiengang gesammelt haben und über ein offiziell genehmigtes Thema verfügen. Für eine Doktorarbeit müssen Sie einen Masterabschluss erworben haben und mindestens 10 ECTS-Punkte in Ihrem Promotionsstudiengang gesammelt haben.
- Studienfach: Für alle Fachrichtungen offen.
- Tätigkeit im Ausland: Praktische Forschungsarbeit im Zusammenhang mit Ihrer Abschlussarbeit, die in Laboren, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven oder im Rahmen von Feldforschung durchgeführt wird. Die Teilnahme an Konferenzen wird nicht gefördert.
- Reiseziel: Ausschließlich ins Ausland. Sie können keine Förderung für Forschungsaufenthalte in Ihrem Heimatland erhalten, wenn dieses Mitglied der OECD ist. Zum Zeitpunkt der Bewerbung dürfen Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben.
- Staatsangehörigkeit: Alle Staatsangehörigkeiten sind willkommen.
- Alter: Zwischen 19 und 35 Jahren. Die Altersobergrenze gilt nicht für Habilitationsverfahren, und in begründeten Fällen können Ausnahmen gewährt werden.
- Notendurchschnitt: Ein gewichteter Notendurchschnitt von 2,3 oder höher in Ihrem aktuellen Studiengang.
- Sprachkenntnisse: Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau C1. Sie benötigen ein IELTS-, TOEFL- oder Cambridge-Zertifikat, das nicht älter als zwei Jahre ist, oder mindestens 15 ECTS-Punkte aus fachspezifischen Englischkursen an der BOKU.
- Keine Doppelförderung: Sie können nicht gleichzeitig ein ERASMUS-Stipendium erhalten und sich nicht gleichzeitig für das KUWI-Stipendium und ein Forschungsstipendium bewerben.
So bewerben Sie sich
Bitte nehmen Sie vor der Bewerbung mindestens einmal an der Online-Beratung des KUWI-Koordinators teil. Reichen Sie Ihre Bewerbung anschließend über das Portal „Mobility Online“ bis zu einer der vier jährlichen Fristen ein: 8. Januar, 30. März, 22. Mai und 6. Oktober 2026. Es findet kein Vorstellungsgespräch statt. Die Auswahlkommission trifft ihre Entscheidung auf der Grundlage Ihrer schriftlichen Bewerbung und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Dieses Stipendium steht ausschließlich Studierenden und Mitarbeitern der BOKU offen, die an einer Abschlussarbeit oder einer Habilitationsschrift arbeiten, was bedeutet, dass der Bewerberkreis klein ist. Die Vergabe der Plätze erfolgt im Wettbewerb, wobei Doktorarbeiten Vorrang vor Masterarbeiten haben und ein klarer, gut strukturierter Forschungsplan großes Gewicht hat. Wenn Sie die akademischen und sprachlichen Anforderungen erfüllen und ein überzeugendes Forschungsvorhaben mit einer bestätigten Gastinstitution einreichen, stehen Ihre Chancen gut.
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