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Leistungsstipendium der Universität Salzburg

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Leistungsstipendium der Universität Salzburg

Zuletzt geprüft: 25. August 2026

About this scholarship

Was Sie erhalten

Für jedes abgeschlossene Studienjahr erhalten Sie eine einmalige Zahlung in Höhe von 750 bis 1.500 EUR. Es handelt sich hierbei nicht um ein monatliches Stipendium. Die Universität Salzburg zahlt diesen Betrag als einmalige Zahlung am Ende des Jahres als Anerkennung für herausragende akademische Leistungen aus. Jede Fakultät vergibt diesen Preis, von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften über Naturwissenschaften und Kulturwissenschaften bis hin zur Theologie.

Wer kann sich bewerben

  • Universität: Sie sind Vollzeitstudent an der Universität Salzburg und streben einen akademischen Abschluss an.
  • Studienstufe: Bachelor-, Master- und Doktoranden können sich gleichermaßen bewerben.
  • Studienfach: Alle Fächer aller Fakultäten.
  • Staatsangehörigkeit: Sie sind österreichischer Staatsbürger, Staatsangehöriger eines EWR-Landes oder staatenlos und werden gemäß dem österreichischen Studienbeihilfegesetz gleichgestellt.
  • Noten: Ihr Notendurchschnitt des vergangenen Studienjahres beträgt 2,00 oder besser (auf der österreichischen Notenskala, wobei 1 die beste Note ist).
  • Zeitlicher Rahmen: Sie befinden sich noch innerhalb der Regelstudienzeit für Ihre aktuelle Studienphase, zuzüglich eines zusätzlichen Nachholsemesters.
  • Prüfungsnachweis: Sie erfüllen die Prüfungsanforderungen, die jedes Jahr von Ihrem Fachbereich für Ihr Studienfach und Ihre Studienphase festgelegt werden.

So bewerben Sie sich

Reichen Sie einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt Ihrer Fakultät ein, entweder per Post oder persönlich. Online-Einreichungen werden nicht akzeptiert. Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich, die Frist endet am 31. Oktober. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fakultät, da die Termine variieren können.

Wie realistisch sind Ihre Chancen?

Nur Studierende aus Salzburg mit einem sehr guten Notendurchschnitt und den entsprechenden Prüfungsergebnissen können sich bewerben, sodass der Kreis der in Frage kommenden Kandidaten bereits klein ist. Selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Entscheidung trifft der Dekan nach Rücksprache mit einem Beirat und Studierendenvertretern. Wenn Sie die Noten- und Prüfungsvoraussetzungen eindeutig erfüllen und sich fristgerecht bewerben, haben Sie eine echte Chance.

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