Federal Aid for Students - "Selbsterhalterstipendium"
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Federal Aid for Students - "Selbsterhalterstipendium"
Zuletzt geprüft: 3. August 2026
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Was Sie erhalten
In Österreich können Sie bis zu rund 679 EUR pro Monat an staatlichen Studienbeihilfen erhalten, wobei der Betrag ab dem 27. Lebensjahr steigt. Die Beihilfe wird für die Regelstudienzeit plus ein Nachholsemester gezahlt, insgesamt bis zu rund 42 Monaten. Das Besondere an dieser Option ist, dass das Einkommen Ihrer Eltern völlig unberücksichtigt bleibt, da Sie sich bereits durch Arbeit selbst finanziert haben. Wenn Sie ein Kind haben, erhalten Sie monatlich rund 157 EUR zusätzlich, und für Studierende mit einer Behinderung gibt es weitere Zuschläge. Außerdem erhalten Sie automatisch eine Fahrtkostenzulage. Das Geld wird von der Österreichischen Studienbeihilfebehörde ausgezahlt.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Selbstversorgung: Bevor du die Förderung erhalten hast, hast du dich mindestens 4 Jahre (48 Monate) lang selbst versorgt und dabei ein Jahreseinkommen von mindestens 11.000 EUR erzielt. Wehrdienst, Zivildienst und Freiwilligendienst werden ebenfalls berücksichtigt.
- Keine Überprüfung des elterlichen Einkommens: Das Einkommen Ihrer Eltern wird nicht berücksichtigt. Sind Sie jedoch verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wird das Einkommen Ihres Partners berücksichtigt.
- Studium: Sie sind Vollzeitstudent an einer österreichischen Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule, akkreditierten privaten Hochschule oder einem anerkannten Konservatorium.
- Staatsangehörigkeit: Sie sind österreichischer Staatsbürger oder Ausländer mit gleichwertigem Status (z. B. EWR-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht, Wanderarbeitnehmer oder anerkannter Flüchtling).
- Alter: In der Regel müssen Sie Ihr Studium vor Vollendung des 33. Lebensjahres aufnehmen. Jedes weitere volle Jahr, in dem Sie sich ab dem 4. Lebensjahr selbst finanzieren, verlängert diese Frist um ein Jahr, bis zum 37. Lebensjahr. Ab dem 38. Lebensjahr sind Sie nicht mehr förderungsberechtigt.
- Studienfortschritt: Sie haben eine ausreichende Anzahl von Prüfungen bestanden, sind auf dem besten Weg, Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen, und haben noch keinen gleichwertigen Abschluss erworben. Sie dürfen Ihren Studiengang bis zu zweimal wechseln.
- Einkommensgrenze: Wenn Sie neben dem Studium arbeiten, dürfen Sie bis zu etwa 17.677 Euro pro Jahr (2026) verdienen, bevor Ihr Stipendium gekürzt wird.
So beantragen Sie die Förderung
Sie können die Förderung online mit Ihrer ID Austria über das Portal der Studienfinanzierungsbehörde oder per Post mit einem Papierformular beantragen. Für das Wintersemester sollten Sie Ihren Antrag zwischen dem 20. September und dem 15. Dezember einreichen. Für das Sommersemester sollten Sie Ihren Antrag zwischen dem 20. Februar und dem 15. Mai einreichen. Die Förderung wird mit Beginn des Semesters gewährt. Zunächst werden Ihre Versicherungsunterlagen geprüft, um festzustellen, ob Sie in der Lage sind, Ihre Lebenshaltungskosten selbst zu decken.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch, nicht um ein Auswahlverfahren: Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Förderung – Sie müssen also keine Kommission überzeugen. Die eigentliche Hürde besteht darin, einen lückenlosen Nachweis über die finanzielle Selbstständigkeit zu erbringen: Sie müssen vier Jahre lang mindestens 11.000 Euro pro Jahr verdient haben und zusätzlich die Anforderungen hinsichtlich Alter und Studienfortschritt erfüllen. Wenn Sie diese vier Jahre eindeutig nachweisen und Ihren Antrag fristgerecht einreichen können, stehen Ihre Chancen gut.