Province of Tyrol - Tiroler Nachwuchsforscher*innenfoerderung
Province of Tyrol
Quick facts
Institution
Province of Tyrol
Program
Tiroler Nachwuchsforscher*innenfoerderung
Zuletzt geprüft: 7. September 2026
About this scholarship
Was Sie erhalten
Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 100.000 Euro pro Forschungsprojekt, der vom Land Tirol gezahlt wird. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden und kann bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten decken: Personal, Reisekosten, Ausrüstung, Materialien und Verträge. Ein Projekt kann bis zu 36 Monate dauern. Es gelten zwei untere Obergrenzen: 30.000 Euro an der Universität Innsbruck und 40.000 Euro an der Medizinischen Universität Innsbruck. Die Förderung hilft jungen Forschenden, ein eigenes Projekt zu starten und eine Karriere in Tirol aufzubauen.
Wer kann sich bewerben
- Karrierestufe: Sie sind Nachwuchswissenschaftler*in. Entweder haben Sie Ihren Doktortitel höchstens sieben Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist erworben, oder Sie sind zum Beginn der Bewerbungsfrist nicht älter als 35 Jahre.
- Karriereunterbrechungen werden angerechnet: Auszeiten aufgrund von Elternzeit, Pflegeaufgaben, längerer Krankheit oder Wehr- bzw. Zivildienst werden zu diesen Fristen hinzugerechnet, zusätzlich bis zu drei Jahre pro Kind für die Kindererziehung.
- Arbeitsort: Zum Zeitpunkt der Bewerbung studieren Sie an einer Tiroler Hochschule oder sind dort beschäftigt, beispielsweise an der Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck, der UMIT TIROL, dem MCI, der FH Kufstein, der fhg, der Pädagogischen Hochschule Tirol oder der KPH Edith Stein.
- Ihr Projekt: Es handelt sich um ein wissenschaftliches Forschungsprojekt, das überwiegend in Tirol durchgeführt wird und einen klaren Bezug zur Region aufweist.
- Studienfach: Sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung kommen in Frage. Nicht förderfähig sind kommerzielle Projekte sowie Projekte, die überwiegend künstlerischer, sozialer, therapeutischer oder erwachsenenbildnerischer Natur sind.
- Ein Projektleiter pro Projekt: Sie benennen nur einen Projektleiter. Eine gemeinsame Leitung ist nicht zulässig.
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online über das Formular der Wissenschaftsförderungsstelle des Landes Tirol, bevor Ihr Projekt beginnt. Die nächste Ausschreibungsfrist läuft vom 1. Februar 2027 bis zum 15. März 2027; außerhalb dieses Zeitraums ist eine Bewerbung nicht möglich. Ihre Einrichtung prüft Ihr Projekt und schlägt vor, welche Projekte gefördert werden sollen. Die Tiroler Landesregierung trifft die endgültige Entscheidung.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Diese Förderung ist eng gefasst: Sie müssen Nachwuchswissenschaftler an einer der in einer festen Liste aufgeführten Tiroler Einrichtungen sein und ein Projekt vorlegen, das in der Region verankert ist. Dadurch bleibt der Bewerberkreis bei jeder Ausschreibung klein. Das jährliche Budget wird zu festen Anteilen auf die Einrichtungen aufgeteilt, sodass Sie hauptsächlich mit Kollegen Ihrer eigenen Universität konkurrieren und nicht mit allen auf einmal. Wenn Sie die Alters- oder Postdoktoranden-Grenze eindeutig erfüllen und ein überzeugendes Projekt vorlegen, sind Ihre Aussichten gut. An der Universität Innsbruck erhalten Erstbewerber sogar einen Rangbonus.
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