Bedarfsabhängiges Stipendium
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Bedarfsabhängiges Stipendium
Zuletzt geprüft: 12. August 2026
About this scholarship
Bedarfsabhängiges Stipendium der WU Wien
Sie erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von mindestens 750 EUR zur Deckung der zusätzlichen Kosten für die Anfertigung Ihrer Master- oder Doktorarbeit. Der genaue Betrag richtet sich nach der von Ihnen eingereichten Kostenaufstellung, abzüglich etwaiger anderer Fördermittel, die Sie bereits erhalten. Diese Förderung ist zur Deckung von Forschungskosten bestimmt, wie beispielsweise Reisekosten für einen Forschungsaufenthalt im Ausland, umfangreiche Literaturrecherchen und empirische Arbeiten wie Umfragen oder Feldstudien. Das Stipendium wird von der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) gemäß dem österreichischen Studienfinanzierungsgesetz verwaltet. Es deckt weder Lebenshaltungskosten noch Druck-, Bindungs- oder Kopierkosten für Ihre Abschlussarbeit ab, ebenso wenig wie allgemeine Anschaffungen wie einen Computer oder Papier.
Wer kann sich bewerben
- Studienort: Sie sind in einem Studiengang an der WU Wien eingeschrieben.
- Studienphase: Sie schreiben derzeit an Ihrer Masterarbeit oder Ihrer Doktorarbeit.
- Studienfach: Alle an der WU unterrichteten Fächer.
- Noten und Studienfortschritt: Masterstudierende müssen mindestens 45 ECTS-Punkte mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erworben haben. Doktoranden und PhD-Studierende müssen (je nach Programm) zwischen 18 und 30 ECTS-Punkte mit einem Notendurchschnitt von 1,5 oder besser erworben haben. Wahlmodule und das Forschungsprojekt werden bei dieser Anforderung nicht berücksichtigt.
- Zeitrahmen: Sie befinden sich noch innerhalb Ihrer Zulassungsfrist. Diese entspricht der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs zuzüglich eines weiteren Semesters (4+1 für die meisten Masterstudiengänge, 5+1 für den Studiengang „Business Education“, 6+1 für Doktoranden- und PhD-Studiengänge). Eine Verlängerung kann unter anderem aus Gründen wie Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung oder Wehrdienst gewährt werden.
- Staatsangehörigkeit: Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Staatsangehöriger Österreichs oder eines anderen EWR-Landes, einschließlich der Schweiz, sind. Staatsangehörige anderer Länder sind antragsberechtigt, wenn sie über eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung verfügen oder vor Beginn ihres Studiums mindestens fünf Jahre lang mit einem Elternteil in Österreich gelebt haben. Auch anerkannte Flüchtlinge sind antragsberechtigt.
So bewerben Sie sich
Bewerbungen müssen per E-Mail an das Zulassungsbüro der WU eingereicht werden. Bitte fügen Sie das Bewerbungsformular, Ihr akademisches Zeugnis, eine Beschreibung Ihrer Abschlussarbeit, eine Kostenaufstellung und ein Gutachten Ihres Betreuers bei. Es gibt zwei Bewerbungsfristen pro Jahr: vom 13. bis 24. April und vom 5. bis 16. Oktober. Die WU benachrichtigt Sie per E-Mail über das Ergebnis.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Diese Förderung richtet sich an eine ausgewählte Gruppe von Bewerbern. Sie müssen an der WU eingeschrieben sein, bereits an Ihrer Abschlussarbeit arbeiten, die Anforderungen hinsichtlich Noten und Studienfortschritt erfüllen und konkrete Forschungskosten nachweisen. Dadurch bleibt der Kreis der Bewerber klein. Wenn Sie die Zulassungskriterien eindeutig erfüllen und einen gut dokumentierten, von Ihrem Betreuer unterstützten Kostenplan einreichen, stehen Ihre Chancen gut. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel begrenzt sind und kein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht.
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