Gemeinsames Stipendienprogramm der Weltbank und Japans für Graduierte (japanische Staatsangehörige)
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Gemeinsames Stipendienprogramm der Weltbank und Japans für Graduierte (japanische Staatsangehörige)
Zuletzt geprüft: 30. August 2026
About this scholarship
Was Ihnen das Stipendium der Weltbank für Japan bietet
Sie erhalten ein vollständig finanziertes Master- oder Promotionsstudium an einer Universität außerhalb Japans für bis zu zwei Jahre (die Dauer Ihres Studiengangs oder zwei Jahre, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist). Die japanische Regierung übernimmt Ihre Studiengebühren, die Grundkrankenversicherung über die Universität sowie einen monatlichen Lebenshaltungszuschuss zur Deckung von Miete, Verpflegung und Büchern. Die genaue Höhe hängt davon ab, wo Sie studieren. Außerdem erhalten Sie einen Flug in der Economy-Klasse zu Ihrer Universität und einen Rückflug nach Japan oder in ein Entwicklungsland, in dem Sie eine Anstellung finden, sowie eine pauschale Reisekostenpauschale von 600 USD (ca. 550 EUR) pro Reise. Das Stipendium ergänzt andere Fördermittel, deckt jedoch nicht dieselben Kosten doppelt ab. Es deckt keine Familienausgaben, Forschungskosten, Sprachkurse oder einen Computer ab.
Wer kann sich bewerben
- Staatsangehörigkeit: Sie sind japanischer Staatsangehöriger.
- Bereits erworbener Abschluss: Sie verfügen über einen Bachelor-Abschluss (oder eine gleichwertige Qualifikation), den Sie mindestens drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist erworben haben.
- Berufserfahrung: Sie verfügen über mindestens drei Jahre bezahlte Berufserfahrung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die Sie nach Abschluss Ihres Bachelor-Studiums und innerhalb der letzten sechs Jahre gesammelt haben.
- Studienort: Sie wurden zu einem Master- oder Promotionsstudiengang im Bereich Entwicklungspolitik außerhalb Japans zugelassen oder sind dort bereits als Vollzeitstudent eingeschrieben. Alternativ sind Sie derzeit in Vollzeit im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit für Entwicklungsländer tätig.
- Studienfach: Studienfächer wie Armutsbekämpfung, Regierungsführung, Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft, Klima, Wasser, Energie und Infrastruktur sind förderfähig. Diplomatie, Betriebswirtschaft (einschließlich MBAs), Rechtswissenschaften (einschließlich LLMs) und Medizin (einschließlich MDs) sind nicht förderfähig. Online-Studiengänge und gemeinsame Studiengänge mit einer japanischen Universität sind ebenfalls nicht förderfähig.
- Beruflicher Schwerpunkt: Sie haben Ihre berufliche Laufbahn der Bekämpfung von Armut und der Schaffung von Wohlstand in Entwicklungsländern gewidmet.
- Arbeitgeber: Sie sind weder Mitarbeiter der Weltbankgruppe noch ein naher Verwandter eines solchen. Sie sind auch nicht bei der japanischen Regierung oder deren Behörden wie der JICA, bei lokalen Behörden oder bei der Zentralbank beschäftigt.
So bewerben Sie sich
Bewerbungen müssen über das Online-Portal eingereicht werden; Sie dürfen nur eine Bewerbung einreichen. Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. Februar bis zum 21. April. Jede Bewerbung wird von zwei Gutachtern bewertet, wobei Ihr Engagement für eine Karriere in der Personalentwicklung der wichtigste Faktor ist (40 %). Ein Lenkungsausschuss genehmigt anschließend die in die engere Wahl gekommenen Kandidaten.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Dieses Stipendium wird nur an eine sehr kleine Anzahl von Personen vergeben. Bewerben können sich ausschließlich japanische Staatsangehörige mit einem Bachelor-Abschluss, mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Entwicklungsbereich und einem Studienplatz an einer anerkannten Universität im Ausland, was bedeutet, dass der Kreis der in Frage kommenden Kandidaten klein ist. Im Auswahlverfahren wird großer Wert auf ein echtes, nachweisbares Engagement für eine Karriere in der Entwicklungszusammenarbeit gelegt, nicht nur auf gute Noten. Wenn Sie diese Kriterien eindeutig erfüllen und eine überzeugende Erfolgsbilanz in der Entwicklungszusammenarbeit vorweisen können, sind Ihre Aussichten gut.
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