Office for International Relations at the University of Graz - Zuschuss für selbstorganisierte Aufenthalte
Office for International Relations at the University of Graz
Quick facts
Institution
Office for International Relations at the University of Graz
Program
Zuschuss für selbstorganisierte Aufenthalte
Zuletzt geprüft: 7. September 2026
About this scholarship
Was die Förderung abdeckt
Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den höheren Lebenshaltungskosten im Ausland, während Sie einen selbst organisierten Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren. Die genaue Höhe hängt vom Zielland ab. Das Stipendium wird vom Büro für Internationale Beziehungen der Universität Graz gewährt. Es unterstützt drei Arten von Aufenthalten: Forschung für Ihre Abschlussarbeit oder Dissertation (Laborarbeit, Feldforschung oder Arbeit in Archiven, Bibliotheken und Sammlungen), fachspezifische Kurse oder Sommerschulen, in denen wissenschaftliche Methoden vermittelt werden, sowie die Teilnahme an regulären Lehrveranstaltungen an einer Gastinstitution, die noch kein Austauschpartner der Universität Graz ist. Wenn Sie eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder sonstige besondere Bedürfnisse haben, ist je nach Verfügbarkeit der Mittel möglicherweise ein zusätzlicher Zuschuss möglich. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt: 80 % vor dem Aufenthalt und 20 % nach Einreichung Ihrer Abschlussunterlagen. Reisekosten, Sprachkurse und die Teilnahme an Konferenzen werden nicht gefördert, und es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Wer kann sich bewerben
- Universität: Sie sind in einem regulären Studiengang an der Universität Graz eingeschrieben.
- Alter: Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
- Studienfortschritt: Bis zum Beginn Ihres Aufenthalts haben Sie mindestens das erste Jahr eines Grundstudiums in dem für den Aufenthalt relevanten Fachbereich abgeschlossen.
- Studienfach: Alle Fachrichtungen sind zugelassen.
- Aufenthaltsort: Weltweit an einer Gastinstitution, die Sie selbst gefunden und vereinbart haben. Bei der Bewerbung müssen Sie eine schriftliche Bestätigung über Ihren Studienplatz vorlegen.
- Studienstufe: Offen für alle Studienstufen, vom Bachelor bis zur Promotion.
- Einmal pro Abschlussarbeit: Sie können sich nur einmal pro Bachelor- oder Masterarbeit bzw. Dissertation bewerben.
- Dauer: Der Aufenthalt muss mindestens 5 Tage betragen. Die maximale Dauer hängt vom Zweck ab, beispielsweise bis zu 1 Monat für die Recherche zur Bachelorarbeit, bis zu 4 Monate für eine Dissertation und bis zu 10 Monate für den Besuch von Lehrveranstaltungen.
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online über die „Mobility-Online“-Datenbank, die Sie über Ihre persönliche Karte in UNIGRAZonline erreichen, mindestens zwei Monate vor Beginn Ihres Aufenthalts. Ein Ausschuss entscheidet in Auswahlsitzungen, die zwischen Oktober und Juni alle zwei bis drei Monate stattfinden, und Sie erhalten das Ergebnis per E-Mail. Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Dieses Stipendium steht ausschließlich Studierenden der Universität Graz offen, die bereits einen konkreten Auslandsaufenthalt organisiert haben; daher beschränkt sich der Kreis auf Personen mit einem klaren, dokumentierten Plan und nicht auf eine breite Öffentlichkeit. Wenn Sie die Studienfortschrittsregel erfüllen, Ihren Studienplatz schriftlich nachweisen können und frühzeitig eine vollständige Bewerbung einreichen, stehen Ihre Chancen gut. Da kein Rechtsanspruch besteht und die Mittel begrenzt sind, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Aufenthaltsbeginn und der nächsten Auswahlsitzung bewerben.
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