Staatliche Förderung für Studierende – Studienbeihilfe
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Staatliche Förderung für Studierende – Studienbeihilfe
Zuletzt geprüft: 31. Juli 2026
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Was Sie erhalten
Sie erhalten ein monatliches Stipendium, dessen Grundbetrag im akademischen Jahr 2025 bei 431 EUR liegt und sich jährlich um etwa 2 % erhöht. Durch verschiedene Zulagen kann sich der Betrag darüber hinaus erheblich erhöhen:
- Zusätzliche 321 Euro, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen, 24 Jahre oder älter sind, Waise sind, verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder Kinder haben.
- Zusätzlich 309 Euro ab dem 24. Lebensjahr und 38 Euro ab dem 27. Lebensjahr.
- 154 Euro, wenn Sie Ihre eigenen Kinder betreuen.
- Bis zu 630 Euro, wenn du eine Behinderung hast.
Dein eigenes Einkommen, das Einkommen deiner Eltern und das Einkommen eines allfälligen Ehepartners werden von dem Betrag abgezogen, was bedeutet, dass die Höhe des Stipendiums individuell berechnet wird. Es wird von der Stipendienbehörde, einer Bundesbehörde des österreichischen Wissenschaftsministeriums, ausgezahlt und ist das wichtigste staatlich finanzierte Stipendium des Landes.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Studienort: Sie studieren an einer österreichischen Universität, Fachhochschule (FH), Pädagogischen Hochschule, anerkannten privaten Hochschule, theologischen Hochschule oder einem Konservatorium mit öffentlichem Status.
- Studienform: Sie sind Vollzeitstudent in einem Studiengang. Nichtstudierende und Teilnehmer an Hochschulkursen (kurze Zusatzkurse) haben keinen Anspruch auf Förderung.
- Studienfach: Alle Teilnehmer sind teilnahmeberechtigt.
- Staatsangehörigkeit: Sie sind österreichischer Staatsbürger, EWR-Bürger mit gleichwertigem Status (beispielsweise nach fünfjährigem Daueraufenthalt oder als Wanderarbeitnehmer), Drittstaatsangehöriger mit Daueraufenthaltsrecht oder Familienangehöriger eines EU-Bürgers oder eines österreichischen Staatsbürgers, anerkannter Flüchtling oder britischer Staatsbürger, der vor dem 1. Januar 2021 in der EU gelebt hat.
- Finanzielle Bedürftigkeit: Ihr Einkommen, Ihre familiären Verhältnisse und die Größe Ihres Haushalts lassen darauf schließen, dass Sie finanzielle Unterstützung benötigen.
- Studienfortschritt: Sie müssen zufriedenstellende Studienfortschritte erzielen und diese ab dem 3. Semester nachweisen. Die offizielle Studiendauer darf um höchstens ein Semester überschritten werden. Ausnahmen gelten bei Krankheit, Schwangerschaft, Betreuungsaufgaben, Behinderung oder Wehr- bzw. Zivildienst.
- Alter bei Studienbeginn: Sie haben Ihr Studium vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen. Ausnahmen gelten für selbstfinanzierte Studierende, Eltern und Menschen mit Behinderung.
- Kein gleichwertiger Abschluss: Sie haben noch keinen gleichwertigen Abschluss in Österreich oder im Ausland erworben. Sie dürfen Ihr Studienfach höchstens zweimal wechseln.
So beantragen Sie die Förderung
Sie können das Stipendium online mit Ihrer digitalen Identität „ID Austria“ beantragen – dies dauert etwa 10 bis 20 Minuten – oder per Post mit einem Papierformular. Die Frist endet am 15. Dezember für das Wintersemester und am 15. Mai für das Sommersemester. Wenn Sie den Antrag fristgerecht stellen, wird das Stipendium rückwirkend ab Beginn des jeweiligen Semesters gewährt. Nach der erstmaligen Bewilligung wird das Stipendium jedes Jahr automatisch verlängert.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Es handelt sich hierbei nicht um einen Wettbewerbspreis, sondern um einen gesetzlichen Anspruch. Wenn du die Kriterien hinsichtlich Einkommen, Wohnort und Studienfortschritt erfüllst, erhältst du das Stipendium; jährlich bewerben sich rund 60.000 Studierende darum. Ihre Chancen auf den Zuschuss hängen davon ab, ob das Einkommen Ihrer Familie unter der Bedürftigkeitsgrenze liegt und ob Sie die erforderlichen Studienleistungen erbringen. Achten Sie darauf, den Zuschuss fristgerecht zu beantragen, damit er rückwirkend ab Semesterbeginn gewährt wird.