Kurze akademische Auslandsaufenthalte
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Kurze akademische Auslandsaufenthalte
Zuletzt geprüft: 30. August 2026
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Kurze wissenschaftliche Auslandsaufenthalte (KWA) an der Universität Wien
Für einen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten Sie ein monatliches Stipendium von bis zu 1.050 EUR (ab 650 EUR). Der Aufenthalt dauert zwischen zwei Wochen und maximal drei Monaten. Zudem erhalten Sie je nach Land eine pauschale Reisekostenpauschale zwischen 200 und 900 EUR. Wenn Ihr Aufenthalt länger als ein halbes Semester dauert, müssen Sie keine Studiengebühren an die Universität Wien entrichten. Den obligatorischen ÖH-Mitgliedsbeitrag müssen Sie weiterhin zahlen. Das Stipendium, das vom International Office der Universität verwaltet wird, finanziert Laborarbeiten, Feldforschung sowie Recherchen in Archiven, Bibliotheken und wissenschaftlichen Sammlungen außerhalb Österreichs, die im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Reise und Studium, nicht um eine vollständige Kostenübernahme; Verpflegungskosten sind nicht enthalten.
Wer kann sich bewerben
- Studienniveau: Sie sind in einem Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studiengang an der Universität Wien eingeschrieben.
- Stand der Abschlussarbeit: Das Sekretariat Ihres Studiengangs hat Ihr Thema für Ihre Abschlussarbeit oder Dissertation bereits genehmigt. Doktoranden müssen ihre öffentliche Verteidigung vor dem Fakultätsrat erfolgreich abgeschlossen haben.
- Zeitrahmen: Sie befinden sich innerhalb von vier Jahren nach Beginn Ihres Master- oder Promotionsstudiums. Dieser Zeitraum verlängert sich um zwei Jahre pro Kind.
- Zweck der Reise: Der Auslandsaufenthalt dient der Forschung im Zusammenhang mit Ihrer Abschlussarbeit. Konferenzen, Praktika, Seminare, Sommerschulen und Erasmus+-Aufenthalte sind nicht förderfähig.
- Studienfach: Offen für alle Fachrichtungen.
- Staatsangehörigkeit: Alle Staatsangehörigen können sich bewerben.
- Reiseziel: Weltweit, mit Ausnahme von Ländern, für die das österreichische Außenministerium eine Reisewarnung der Stufe 3 oder höher herausgegeben hat.
So bewerben Sie sich
Sie müssen sich vor Reiseantritt online über das Tool „Mobility Online“ der Universität bewerben. Es gibt drei Bewerbungsfristen pro Jahr: vom 15. Januar bis zum 15. Februar, vom 15. April bis zum 15. Mai und vom 15. September bis zum 15. Oktober. Ein Gremium bewertet Ihr Forschungsvorhaben im Vergleich zu den anderen Bewerbungen. Das Ergebnis wird Ihnen etwa 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail mitgeteilt.
Wie realistisch sind Ihre Chancen?
Diese Förderung steht ausschließlich Studierenden der Universität Wien zur Verfügung, die bereits über ein genehmigtes Dissertationsthema und einen detaillierten Forschungsplan für ihren Auslandsstudienaufenthalt verfügen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Kreis der Bewerber klein und klar abgegrenzt bleibt. Das Auswahlverfahren ist kompetitiv und basiert auf der Qualität Ihres Forschungsplans sowie Ihren bisherigen akademischen Leistungen. Ein aussagekräftiger Antrag, in dem dargelegt wird, warum der Auslandsaufenthalt unerlässlich ist, ist entscheidend für die Gewährung des Stipendiums. Wenn Ihr Thema tatsächlich eine Arbeit im Ausland erfordert und Sie dies nachweisen können, stehen Ihre Chancen gut.
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